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Freigabe von neuen Zeiträumen mit eingebundenen Firmen
Von der Freigabe von Zeiträumen sind auch die Gewerke betroffen, die von der zugewiesenen Firma angelegt wurden.
Dabei wird auf Basis des alten Zeitraums und des neuen Zeitraums zunächst eine Verschiebung auf Basis der Differenz der Startdaten berechnet. Diese Verschiebung wird dann auf alle darunterliegenden Gewerke angewendet. Sollte dabei das Enddatum eines der darunterliegenden Gewerke nach dem Enddatum des veröffentlichten Gewerks liegen, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Grund hierfür ist, dass Sie mit der Veröffentlichung den neuen Zeitrahmen vorgeben, der für alle darunterliegenden Gewerke gelten muss. Sollten Gewerke diesen Rahmen nicht einhalten können, können Sie den Zeitraum auch nicht veröffentlichen.
Das Ganze soll hier noch einmal an einem Beispiel erklärt werden:
Sie haben ein Gewerk wie auf dem folgenden Bild dargestellt angelegt und die Firma “M” zugewiesen.
Firma “M” legt nun wiederum zwei eigene Gewerke darunter an (“Boden verdichten” und “Gerüst aufstellen”):
Nun verschieben Sie die Gerüstarbeiten um 3 Tage, wodurch Sie diese Zeiten erst veröffentlichen müssen. Die Gewerke der Firma “M” sind vor der Veröffentlichung noch von keiner Änderung betroffen.
Ihre Ansicht:
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Die Ansicht von “M”:
Nun veröffentlichen Sie die Daten. Es wird eine Verschiebung berechnet durch den Vergleich der beiden Startdaten (25. bis 28. = Verschiebung um 3 Tage). Diese Verschiebung wird nun auf die drei darunterliegenden Gewerke angewendet und beide Gewerke um je 3 Tage verschoben, sodass “M” keine Anpassung an seinen Gewerken vornehmen muss.
Ihre Ansicht nach Veröffentlichung::
Die Ansicht von “M” nach der Veröffentlichung:
Nun entscheiden Sie sich das Gewerk “Gerüstarbeiten” um einen Tag zu verkürzen. Wenn Sie diese Änderung veröffentlichen, wird wiederum die Verschiebung berechnet (0 Tage) und anschließend diese Verschiebung auf alle darunterliegenden Gewerke angewendet. Trotz der Verschiebung von 0 Tagen liegt nun das Gewerk “Gerüst aufstellen” nach dem neuen Gewerksende und Sie erhalten eine Fehlermeldung.
Note |
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Achtung wenn zugewiesene Firmen, wiederum Firmen einbinden: Natürlich kann nun auch die Firma “M” auf einem ihrer Gewerke (also “Boden verdichten” oder “Gerüst aufstellen”) eigene Firmen (bspw. Nachunternehmer) zuweisen. Bei der Veröffentlichung der Zeiten werden aber immer nur die veröffentlichten Zeiten berücksichtigt. Sollte “M” also einen Nachunternehmer für das Gewerk “Gerüst aufstellen” eingesetzt haben und dieses Gewerk nun um einen Tag vorziehen, da Sie die Gerüstarbeiten ja um einen Tag gekürzt haben, würden Sie die Zeiten für “Gerüstarbeiten” erst veröffentlichen können, wenn “M” die Zeiten für “Gerüst aufstellen” für den Nachunternehmer berücksichtigt hat. |